Satzung
des Modellflugvereins MFC Massing-Eggenfelden e.V.
Stand: 05.02.2010
§ 1
Der Verein trägt den Namen „MFC Massing-Eggenfelden“ und hat seinen Sitz in Massing mit der Anschrift des 1.Vorstands. Der MFC Massing-Eggenfelden ist in das Vereinsregister des Marktes Massing eingetragen.
§ 2
Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Bauens und Betreibens von Modellflugzeugen. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Gem. V. v. 24.05.1953 und zwar insbesondere durch die Förderung des Modellflugsports und der Jugendpflege. Etwaige Gewinne werden ausschließlich dem Vereinsvermögen oder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. Einzelne Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch Zuwendungen aus Mitteln des Vereins; sie haben auch keinen Anspruch auf Beteiligung am Vereinsvermögen und erhalten beim Ausscheiden auch keine Anteile darauf.
§ 3
Alle aktiven Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.
§ 4
Die Vorstandschaft des Vereins wird bei der Jahreshauptversammlung für eine Dauer von 2 Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Vereins und nur solche können unter Berücksichtigung der einfachen Mehrheit in die Vorstandschaft gewählt werden. Die Einladung zur Wahlversammlung erfolgt schriftlich durch die Vorstandschaft; diese setzt sich wie folgt zusammen:
1.Vorstand, 2.Vorstand, Schriftführer, Kassenwart
Vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2.Vorstand jeweils als einzelne Person.
§ 5
Die Vorstandschaft regelt und beschließt zweckgebunden, die für den allgemeinen Ablauf der Vereinsgeschäfte erforderlichen Maßnahmen. Kassen- und Kontenzugriff sind auf den 1.Vorstand und den Kassenwart beschränkt. Ausgaben bis zu 100.- EUR jährlich können durch die Vorstandschaft beschlossen und getätigt werden; über Investitionen größerer Art entscheiden die aktiven Mitglieder in einer entsprechenden Versammlung. Die Vorstandschaft ist verpflichtet bei der Jahreshauptversammlung einen Kassen- und Tätigkeitsbericht vorzulegen.
§ 6
Zum Zwecke der Anhörung und/oder Genehmigung von Anträgen, sowie zum allgemeinen Informationsaustausch hält die Vorstandschaft in regelmäßigen Abständen eine Mitgliederversammlung ab.
§ 7
Beschlüsse, welche die grundsätzlichen Statuten des Vereins, insbesondere die Satzung betreffen, können nur in der Jahreshaupt- oder einer außerordentlichen Versammlung und ausschließlich von aktiven Mitgliedern gefasst werden. Die entsprechende Einladung durch die Vorstandschaft hat dabei rechtzeitig und schriftlich unter Angabe der Tagesordnungspunkte zu erfolgen. Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der Anwesenden, sind stets schriftlich niederzulegen und an alle aktiven Mitglieder umgehend zu verteilen.
§ 8
Die Aufnahme in den Verein kann von jedermann schriftlich beantragt werden. Der Antrag ist von den auf der jeweiligen Monatsversammlung anwesenden Mitgliedern mit einfacher Mehrheit zu genehmigen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Vorstandschaft.
§ 9
Zur Deckung seiner Betriebskosten erhebt der Verein jährlich zu bezahlende Mitgliedsbeiträge; diese werden per Bankeinzug im Dezember des laufenden Jahres für das Folgejahr erhoben und sind derzeit wie folgt festgesetzt:
a) aktive Mitglieder:
- Erwachsene 60,00 EUR
- Jugendliche, Wehrpflichtige, Schüler und Studenten 20,00 EUR
- Familien 80,00 EUR
b) passive Mitglieder 5,00 EUR
c) Gastpiloten 5,00 EUR
Jugendliche Gastpiloten frei
Da die Mitgliedsbeiträge ausschließlich für vereinsgebundene Zwecke verwendet werden, können diese im Bedarfsfall durch die Vorstandschaft ohne Änderung der Satzung angepasst werden.
§ 10
Die Mitgliedschaft im Verein wird beendet durch:
- Kündigung, wobei diese bei aktiver Mitgliedschaft schriftlich und bis spätestens zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres zu erfolgen hat.
- Ausschluss eines Mitglieds, infolge eines dem Verein gegenüber schädigenden Verhaltens und/oder wiederholter Missachtung vereinsinterner Regelungen, gemäß Beschluss durch Vorstandschaft bzw. Mehrheitsbeschluss der aktiven Mitglieder.
- Tod eines Mitglieds
§ 11
Gastflieger und Interessenten können eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung im Flugbuch) entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag und dem entsprechenden Eintrag ins Flugbuch (Austritt). Tagesmitglieder besitzen kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
§ 12
Für die Auflösung des Vereins bedarf es eines schriftlichen Antrags, dem alle aktiven Mitglieder zustimmen müssen. Ein etwaiges Vereinsvermögen wir in diesem Fall und nach Anhörung des Finanzamtes, einem gemeinnützigen Zwecke zugeführt.
Satzungsänderung bestätigt in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom
05. Februar 2010 durch den Vorstand
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(Daniel Stolze, 1.Vorstand) (Hans-Joachim Klotz, 2.Vorstand)











